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Kreditvertrag kündigen

Ein Kreditvertrag ist ein Vertrag, der zwischen dem Kreditnehmer und dem Geber des Kredits geschlossen wird. Diese Grundlage erlaubt es beiden Seiten, den Kreditvertrag kündigen zu können. Grund für eine vorzeitige Kündigung kann beispielsweise sein, dass der Kreditnehmer seiner Ratenzahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommt. Aus Sicht des Kreditnehmers wird ein Kreditvertrag häufig gekündigt, um eine Umschuldung vorzunehmen.

Um den Kreditvertrag kündigen zu können, ist eine schriftliche Kündigung notwendig. Diese muss fristgemäß beim Kreditinstitut eingehen. Die Frist lässt sich dem Kreditvertrag entnehmen. Aus Kundensicht ist die Kündigung eines Kreditvertrags mit Kosten verbunden. Neben der Rückzahlung der Darlehenssumme wird eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Diese besteht aus dem Gewinn, den das Kreditinstitut aus den Zinsen und Kosten der Kreditvergabe erzielen würde. Wird ein Kreditvertrag zur Durchführung einer Umschuldung gekündigt, können die Kosten der Kündigung eventuell geringer ausfallen. Eine Umschuldung wird meist angedacht, wenn die Zinsbindung eines bestehenden Kredits ausläuft und eine erhöhte Kostenlast zu erwarten ist. In diesem Fall kann ein neuer Kredit aufgenommen werden, der die Höhe der Restsumme des Altkredits aufweist. Die Umschuldung wird meist innerhalb eines Kreditinstituts vorgenommen. Da auch der neue Kredit zur Gewinnsteigerung des Instituts führt, verzichtet dieses bei einer Umschuldung häufig auf die volle Begleichung der Vorfälligkeitsentschädigung.

Kommt der Kreditnehmer mit seinen monatlichen Raten in Verzug, kann die Bank den Kreditvertrag kündigen. In diesem Fall wird die Restsumme des Kredits zuzüglich sämtlicher angefallener Kosten zur Zahlung fällig. Nur selten können Kreditnehmer diese Summe aufbringen, sodass sich häufig eine Insolvenz anschließt. Auch die Versteigerung von Eigentum, welches durch den Kredit finanziert wurde, ist möglich, um die Kosten zu decken.

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